Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen müssen sich nach dem Handelsrecht einer jährlichen Prüfung des Jahresabschlusses unterziehen. Aber auch Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung oder einer Sonderprüfung haben.
Wir übernehmen folgende Aufgaben:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung
- Stiftungsprüfung
- Sonderprüfung (Gründungs-, Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfung)
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfung
- Interne Revision
- Unternehmensbewertung
- Due Diligence
